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Wesentliche Neuerung für Ihre Präferenzkalkulation - Reformierung der Paneuromed-Zone

Nach langen Verhandlungen hat sich die EU mit den Handelspartnern in der Paneuromed-Zone auf die Anwendung eines neuen Ursprungsprotokolls geeinigt. In einigen Ländern waren die neuen Regelungen schon bisher in der Form von Übergangsregeln (transitional rules) anwendbar. Ab 1.1.2025 werden nun die neuen Regeln in Kraft treten und die bisherigen Bestimmungen endgültig ersetzen.

Die modernisierten Regeln bringen einige Vereinfachungen mit sich, wie z.B.:

  • Großzügigere Bearbeitungsregeln
  • Höhere Toleranzschwellen
  • Abschaffung des Draw-Back-Verbotes für viele Waren

Die neuen Regelungen können wesentliche Auswirkungen auf Ihre Ursprungskalkulation haben. Wenn Sie aktuell in Länder des Paneuromed-Abkommens liefern oder Lieferantenerklärungen mit Angabe dieser Länder ausstellen (das sind die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Färöer-Inseln, die Türkei, Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, die palästinensischen Gebiete, Georgien, die Moldau, die Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo) sollten Sie sich rechtzeitig mit den Auswirkungen der Änderungen für Ihr Unternehmen auseinandersetzen.

Außerdem wird nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission die Möglichkeit zur elektronischen Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen, die während der Coronapandemie möglich war teilweise weiterhin bestehen bleiben. Welche Länder davon in welcher Form Gebrauch machen wird jeweils im Amtsblatt der Riehe C veröffentlicht. Die erste Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 3.5.2024 (C/2024/3107) erfolgt. Norwegen, Türkei, Marokko und Israel machen demnach bereits von der Möglichkeit zur Ausstellung von elektronischen WVBs Gebrauch.

Gerne geben wir Ihnen in unserem Webinar einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen.

Link ZAK-Homepage

Do, 19.09.2024 – 09.00-11.00 Uhr

Mo, 09.12.2024 – 09.00-11.00 Uhr

Mo, 24.02.2025 – 09.00-11.00 Uhr

Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan Europa Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400390

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